
ÄUSSERST SENSIBLE INHALTE – NUR FÜR PERSONEN AB 18 JAHREN
(INHALTSWARNUNG: GRAFISCHE BESCHREIBUNG EINER HINRICHTUNG DURCH DIE GUILLOTINE)
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Hinrichtung einer jungen deutschen Zivilistin in den letzten Monaten des Dritten Reiches. Er dient ausschließlich der historischen Aufklärung und dem Gedenken an die Opfer von Kriegsverbrechen.
Die Hinrichtung der 19-jährigen „Staatsfeindin“ durch die Guillotine
Erna Wazinski (1925–1945)

In den frühen Morgenstunden des 26. März 1945, nur sechs Wochen vor dem vollständigen Zusammenbruch Nazi-Deutschlands, wurde die 19-jährige Erna Wazinski aus Braunschweig als eine der jüngsten Frauen, die jemals auf der deutschen Fallbeil (Guillotine) hingerichtet wurden, hingerichtet.
In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 1944 wurde Braunschweig von einem verheerenden alliierten Luftangriff heimgesucht. Brände wüteten, und Hunderte von Häusern wurden zerstört. Wie viele verzweifelte Einwohner betrat auch Erna – eine Fabrikarbeiterin, die alles verloren hatte – beschädigte Gebäude, um Lebensmittel, Kleidung und Decken für ihre Familie zu retten. Sie wurde von einer Patrouille erwischt und der „Plünderung unter Ausnutzung der Luftgefahr“ beschuldigt, ein Verbrechen, das nach den nach 1942 erlassenen Kriegserlassen automatisch mit dem Tode bestraft wurde.
Ihr Prozess vor dem Volksgerichtshof in Braunschweig am 12. März 1945 dauerte weniger als eine Stunde. Es wurden keine Verteidigungszeugen zugelassen, und der Pflichtverteidiger bat lediglich um Gnade. Richter Heinrich Detlev Schäfer, Roland Freislers Nachfolger, bestätigte noch am selben Tag das Todesurteil.

Am 26. März 1945 wurde Erna im Gefängnis Wolfenbüttel – einem der Hauptexekutionsorte in Norddeutschland – in den Guillotinenraum geführt. Laut Gefängnisakten blieb sie gefasst und bat lediglich darum, ihrer Mutter mitzuteilen, dass sie „tapfer ertragen“ habe. Die Klinge fiel um 6:17 Uhr.
Zwischen 1933 und 1945 wurden auf dem Fallbeil in Deutschland und den annektierten Gebieten etwa 16.000 Menschen hingerichtet. Im chaotischen letzten Kriegsjahr wurden viele Todesurteile wegen geringfügiger, überlebenswichtiger Vergehen während der Luftangriffe verhängt.
Das Urteil gegen Erna Wazinski wurde 1992 posthum von einem deutschen Gericht aufgehoben, das es als klaren Justizirrtum bezeichnete.
Wir gedenken heute Erna Wazinski nicht, um Hass zu schüren, sondern um die Tausenden von einfachen deutschen Zivilisten zu ehren, die in den letzten verzweifelten Monaten des Krieges von einem zusammenbrechenden Regime verurteilt wurden, weil sie versuchten zu überleben; um zu erkennen, wie Angst und Ideologie die Justiz völlig korrumpieren können; und um Wache zu halten, damit Hunger und Elend nie wieder als Hochverrat bestraft werden.
Offizielle und seriöse Quellen
Landesarchiv Niedersachsen – Wolfenbüttel, execution register 1945
Wachsmann, Nikolaus – Hitlers Gefängnisse: Legaler Terror im nationalsozialistischen Deutschland (Yale University Press, 2004)
Evans, Richard J. – Das Dritte Reich im Krieg (Penguin, 2008), Kapitel „Die Heimatfront in Flammen“
Justiz und NS-Verbrechen – Vol. XLV (Amsterdam University Press) – case summary
Gedenkstätte Wolfenbüttel Prison – permanent documentation on late-war executions