
Inhaltswarnung : Dieser Artikel behandelt historische Verfolgung, darunter Inhaftierung und erzwungene medizinische Eingriffe, und kann verstörend wirken. Er dient der Aufklärung über Menschenrechtsverletzungen und deren historischen Kontext.
Während der NS-Zeit (1933–1945) wurden homosexuelle Männer nach Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der männliche Homosexualität seit 1871 unter Strafe stellte, schwer verfolgt. Trotz einer wachsenden homosexuellen Community in der Weimarer Republik verschärften die Nationalsozialisten ihre Maßnahmen und betrachteten homosexuelle Männer als Bedrohung ihrer Ideologie von „arischer“ Reinheit und traditionellen Familienstrukturen. Rund 100.000 Männer wurden verhaftet, über 53.000 verurteilt, viele von ihnen in Konzentrationslager deportiert, wo sie schwerste Misshandlungen erlitten. Diese Analyse, die auf Quellen wie dem United States Holocaust Memorial Museum und Berichten von Überlebenden basiert, untersucht die NS-Kampagne gegen homosexuelle Männer, ihre Mechanismen und ihre Auswirkungen und fördert die Diskussion über Menschenrechte und die Gefahren von Diskriminierung.

Vornationalsozialistischer Kontext und Liberalisierung der Weimarer Republik
Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland, insbesondere in den Städten, erste schwule Gemeinschaften. Die Weimarer Republik (1918–1933) bot relative Offenheit; Aktivisten wie Magnus Hirschfeld setzten sich für die Aufhebung des Paragraphen 175 ein, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern verbot. Schwulenbars und kulturelle Treffpunkte florierten, doch die rechtlichen Risiken blieben bestehen.
Die in den 1920er Jahren aufsteigende NSDAP lehnte die Entkriminalisierung von Homosexualität ab, da sie diese als Abweichung betrachtete, die ihre rassischen und familiären Ideale untergrub. Dennoch gab es innerhalb der Partei Persönlichkeiten wie Ernst Röhm, SA-Führer und offen homosexuell, was zu ideologischen Widersprüchen führte.
Machtergreifung der Nazis und erste Repressionen
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, und die Nationalsozialisten begannen mit der Zerschlagung der Schwulenszene in der Weimarer Republik. Ende 1933 ordnete Reinhard Heydrich, stellvertretender Leiter der Bayerischen Politischen Polizei, unter Heinrich Himmlers Führung die Erstellung sogenannter „Rosa Listen“ an, um Homosexuelle in den Großstädten zu identifizieren. Mithilfe dieser Listen konnten 1934 Razzien in Schwulenbars und Massenverhaftungen durchgeführt werden, die sich gegen politisch unbeteiligte Männer richteten.
Die Gestapo, als politische Polizei, nahm Verdächtige ohne Gerichtsverfahren fest. Gerichte führten 1933 die obligatorische Kastration für bestimmte Straftäter ein, wobei zunächst deren Zustimmung erforderlich war. Männer, die nach Paragraph 175 verurteilt wurden, konnten durch freiwillige Kastration vorzeitig entlassen werden, so auch Friedrich-Paul von Groszheim, der 1934 verhaftet wurde.

Eskalation der Verfolgung (1934–1936)
Drei entscheidende Ereignisse intensivierten den Wahlkampf:
Röhm-Säuberung (Juni–Juli 1934) : Die Ermordung von Ernst Röhm und SA-Führern während der Nacht der langen Messer wurde teilweise durch Nazi-Propaganda gerechtfertigt, die Röhms Homosexualität als moralische Verderbtheit darstellte.
Paragraph 175 Revision (Juni 1935) : Das Gesetz wurde erweitert, um ein breiteres Spektrum homosexueller Handlungen unter Strafe zu stellen, wobei die Beweisschwelle gesenkt und die Strafen erhöht wurden.
Reichszentrale (1936) : Himmler gründete die Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung und zentralisierte damit die Bemühungen, beides als Bedrohung für das Bevölkerungswachstum zu unterdrücken.
In den Jahren 1935/36 nahmen die Polizeirazzien gegen Treffpunkte von Homosexuellen aufgrund von Denunziationen durch Nachbarn, Kollegen oder Familienangehörige zu. Der Wissenschaftler Robert Moeller hebt hervor, dass das Regime Angst nutzte, um homosexuelle Männer zu isolieren.
Konzentrationslager und rosa Dreiecke
Homosexuelle Männer, die nach Paragraph 175 verurteilt wurden, wurden in Konzentrationslager wie Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald deportiert, die mit rosa Dreiecken gekennzeichnet waren. Etwa 5.000 bis 15.000 von ihnen wurden inhaftiert und brutal behandelt. Berichte von Überlebenden, wie der von Josef Kohout, der im März 1939 verhaftet wurde, nachdem seine Weihnachtskarte an einen Geliebten abgefangen worden war, schildern sadistische Misshandlungen durch SS-Wachen, darunter Schläge und Morde während sogenannter „Spiele“.
Ab November 1942 konnten Lagerkommandanten Zwangskastrationen an Gefangenen mit dem rosa Dreieck anordnen, oft ohne deren Zustimmung. Kohout, bei seiner Verhaftung 24 Jahre alt, erlitt diese Zustände. Wissenschaftler schätzen die Zahl der Verhaftungen nach Paragraph 175 auf 100.000, mit über 53.000 Verurteilungen – ein Beleg für das Ausmaß der Kampagne.
Nachkriegserbe und Herausforderungen

Nach der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 waren viele homosexuelle Überlebende weiterhin Stigmatisierung ausgesetzt. Paragraph 175 blieb in Westdeutschland bis 1969 in Kraft, und die Verurteilungen wurden erst in den 1990er Jahren aufgehoben. Opfer wie Kohout erhielten bis zu den späten Reformen keine Entschädigung; Deutschland entschuldigte sich erst 2002 offiziell.
Die Verfolgung dezimierte die homosexuellen Gemeinschaften und machte die kulturellen Errungenschaften der Weimarer Republik zunichte. Gedenkstätten wie das Berliner Denkmal für die Opfer homosexueller Gewalt und die Zeugnisse von Überlebenden bewahren ihre Geschichten.
Die nationalsozialistische Verfolgung homosexueller Männer nach Paragraph 175 war ein systematischer Versuch, eine marginalisierte Gruppe auszulöschen, der Tausende von Menschenleben und Existenzen kostete. Für Geschichtsinteressierte verdeutlicht diese Geschichte die Zerbrechlichkeit der Menschenrechte und die Gefahren diskriminierender Ideologien. Durch die Auseinandersetzung mit Quellen wie dem USHMM ehren wir Überlebende wie Josef Kohout und setzen uns für Inklusion ein, indem wir den Dialog fördern, um solche Gräueltaten künftig zu verhindern.